Schwerer Unfall mit Körperverletzung

Boah ey… ich würde ausrasten, wenn mir so etwas passieren würde!

Versicherungsbetrug Unfall vorgetäuscht

YouTube-Direktlink

0 0 Stimmen
Beitragsbewertung
22.09.2017 / Video defekt? Hier melden!
Abonnieren
guest
19 Kommentare
Älteste
Neueste Meisten Stimmen
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
TriTraTrouble
22.09.2017 15:49

Ich war früher kein Fan davon, dass jeder Hinz und Kunz mit ’ner Kamera im Auto herumfährt, aber bei der heutigen Dreistigkeit wäre man naiv, das nicht zu tun. Unglaubliche Aktion, da fällt mir direkt der Arsch ab bei so viel Unverschämtheit. ~x(

nutzlos bis schaedlich
nutzlos bis schaedlich
Mitglied
22.09.2017 15:57

Niedergang des Abendlandes…leider sind Dashcams nach meinem Kenntnisstand als Beweismittel nicht zugelassen, da eine ständige Aufzeichnung nicht erlaubt ist, oder weiß hier jemand etwas genaues?

nutzlos bis schaedlich
nutzlos bis schaedlich
Mitglied
Antwort an  nutzlos bis schaedlich
22.09.2017 19:21
Bob, der Baumeister
Bob, der Baumeister
22.09.2017 16:06

Warum denn ausrasten? Cool bleiben, den vermutlich herbeigerufenen Ordnungshütern das Video präsentieren, und DANN ein paar Bilder von den „cleveren Deppen“ machen *:D*

Wacholderpolka
Wacholderpolka
22.09.2017 16:08

Dabei wäre das mit den Dashcams so einfach zu lösen.

Das Material darf nicht in die Öffentlichkeit gelangen, es sei denn sie dient im Rahmen einer Juristischen Auseinandersetzung der Wahrheitsfindung.
Wer also auf YouTube die Videos reinstellt, auf denen Personen oder Fahrzeuge zu identifizieren sind, ohne das diese gefragt wurde, bekommt eine saftige Strafe.
Kann ich damit meine Unschuld vor einem Richter beweisen, sind sie gerne gesehen.
Was meint ihr wie viele Unfallprozesse damit zu verhindern oder dramatisch zu verkürzen wären.

Aber ich habe die Vermutung, dass genau das gar nicht für die versammelte Anwaltschaft von Interesse ist, denn die verdienen ja hervorragend an genau diesen Dingen:-)

gast ritis
gast ritis
Antwort an  Wacholderpolka
22.09.2017 17:19

Dann wäre es auf cartoonland mitunter ziemlich langweilig…

madoc
madoc
22.09.2017 16:47

Nix Kamera,nix Polizei,Knüppel raus und druff.

garfield
Aktives Mitglied
22.09.2017 16:52

Einsteigen und platt fahren!

Judge Dread
Judge Dread
22.09.2017 17:17

… eigentlich hat Sie ja einen gut, oder?

Jahr
Jahr
22.09.2017 19:09

Man stelle sich jetzt nen fetten BMW mit vier muskeltürken vor, die alle mit der Schulter zuerst aussteigen.

A. Lien
A. Lien
22.09.2017 19:26

aus genau diesem Grund sind KAMERAS im FZ in vielen Ländern VERBOTEN !!!
und der Straftäter ( also der, der aufzeichnet ! ! ! ) kann mit einem HOHEN BUßGELD rechnen ! Besonders wenn er wie hier ein Verbrechen verhindern will !

… so, warum lasst ihr euch alles gefallen ?

Mc
Mc
Adliges Mitglied
Antwort an  A. Lien
22.09.2017 20:24

Mach mal keine Welle. Es reicht schon wenn tausend Deppen ständig mit dem Mobiltelefon irgendwo in der Gegend rumfilmen. Da braucht es auch keine 10000 Pfosten die ständig mit der Dashcam im Auto jeden Winkel aufnehmen. Es hat doch die letzten 50 Jahre auch ohne getan. Einfach die Herren in Blau, Schwarz oder Grün rufen und es wird geholfen.
Mein Gott das Jungvolk im Netz lässt sich auch von allem aus der Fassung bringen und jeden Quatsch hochschaukeln.

Reviersheriff
Adliges Mitglied
Antwort an  A. Lien
22.09.2017 23:31

Der Kauf, Besitz und der Betrieb (Videoaufzeichnung) einer Videokamera (Dashcam), in einem Kraftfahrzeug, sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht verboten!
Für den Betrieb/Nutzung kann kein Bußgeld gegen den Betreiber (Kraftfahrzeugführer/Halter) erhoben werden, eine Beschlagnahmung/Sicherstellung der Dashcam kann nur aus einem triftigen Grund erfolgen (z.B. wegen einer Strafverfolgung/Beweissicherung).
Also Genauso wie ich mit einem Fotoapparat oder Videokamera für private Zwecke Sehenswürdigkeiten fotografieren/filmen darf, kann ich auch mit einer Dashcam diese wunderschöne Wegstrecke filmen, die ich gerade befahre.
Alles anderes was Selbsternannte Experten in den Medien erklären, ist letztendlich gequirlte Kinderkacke!
Genauso wenig wie mich Tante Käthe verklagen kann weil sie mir ins Bild läuft, während ich das Brandenburger Tor filme, so kann mich auch kein Autofahrer verklagen der zufällig vor mir her fährt. Mal ganz davon abgesehen ob er überhaupt feststellen kann ob die Dashcam eingeschaltet ist…

Strafbar ist es diese Aufzeichnungen öffentlich zu präsentieren (Verletzung der Persönlichkeitsrechte etc.!), z.B. auf YouTube, Facebook usw.!
Das gilt aber auch für Fotos/Videofilme/Urlaubsfilme. Also Tante Käthe kann mich verklagen, wenn ich das Video vom Brandenburger Tor ins Internet stelle, wo sie gerade durchs Bild läuft und man sie erkennen kann.
Also eine Problematik die bei jeder Bild/Ton- Aufzeichnung besteht wo der Betroffene nicht darüber informiert bzw. seine Einwilligung gegeben hat. Aber keine gesonderte Problematik die hier für Dashcams besteht!
Ein weiteres Problem ist die gerichtliche Verwertbarkeit von solchen privaten Aufnahmen. Hier gibt es immer noch eine Rechtsunsicherheit. Aber es gibt immer mehr Fälle wo Richter solche Videoaufnahmen als Beweis vor Gericht zulassen.

nutzlos bis schaedlich
nutzlos bis schaedlich
Mitglied
Antwort an  Reviersheriff
22.10.2017 11:46

aktuelle Rechtssprechung:

http://www.n-tv.de/mediathek/videos/ratgeber/Dashcams-was-ist-erlaubt-was-nicht-article20095937.html

Unfall geklärt, Schadensersatz und Bußgeld wegen Verstoss gegen Datenschutz

in Summe stimmt in diesem Fall die Bilanz

Gott der Schlachtenlenker
Gott der Schlachtenlenker
Antwort an  A. Lien
24.09.2017 09:03

Herr Lien,
bitte, Sie plenken. Da sind Leerzeichen vor den Satzzeichen! Auch das ständige Wiederholen von Ausrufezeichen und benutzen von Großschreibung sieht nicht gut aus und liest sich schwer, es handelt sich sogar um eine Straftat die mit Zuchthaus nicht unter 2 Jahren bestraft wird!
Und wenn Sie schon ein Wort in Großbuchstaben schreiben, dann benutzen Sie bitte auch das große ẞ.
Danke!
Hochachtungsvoll
Der Gott der Schlachtenlenker

uebertreiber
uebertreiber
22.09.2017 20:09

Hätte Gas gegeben und wäre drüber gefahren 😀

hmmm
hmmm
22.09.2017 23:25

Dashcams ist absolut erlaubt, wer will das Video hochladen!
Das macht Strafbar, vorher müssen Erlaubnisse anfragen, dass Video hochladen möchte!
Aber, ganz besonders!
z. b: Grundstück, Freunde oder Sporttennen!
Das ist vollkommen erlaubt, aber öffentlicher Verkehr ist ganz anders!
Ganz Gegenteil, die Handy ist auch nicht erlaubt, z. B: Der Fremde, aber der Fremde will es nicht Öffentlichkeit und Unschuldig!
Wer hat Hochladen, nächste Erwischt. 😀
Das wäre heißer Strafe.

Hm...
Hm...
23.09.2017 09:26

Zuviel Better call Saul geguckt?