Also eigentlich müßte da keiner stehen.
Nicht-technisch gesicherte Bahnübergänge
Nicht-technisch gesicherter Bahnübergang mit Andreaskreuzen
Für Bahnübergänge an Hauptbahnen, die über Nebengleise führen, und für Bahnübergänge auf Nebenbahnen ist keine technische Sicherung vorgeschrieben, wenn auf der Straße schwacher oder mäßiger Verkehr herrscht. Diese Bahnübergänge sind durch das Andreaskreuz (Zeichen 201) gesichert. Statt technischer Sicherung gibt es hier die
Übersicht auf die Bahnstrecke und / oder
hörbare Signale der Eisenbahnfahrzeuge (Signalhorn), ggf. in Verbindung mit einer
Herabsetzung der Geschwindigkeit der Eisenbahnfahrzeuge am Bahnübergang oder die
Sicherung durch Posten (Mitarbeiter der Bahn).
Die Übersicht auf die Bahnstrecke allein reicht an Bahnübergängen mit schwachem Verkehr aus. Die Übersicht ist vorhanden, wenn alle Straßenverkehrsteilnehmer den Bahnübergang ohne Gefahr überqueren oder vor ihm zum stehen kommen können. Die Fläche, die freigehalten werden muss, wird als Sichtdreieck oder Sichtfläche bezeichnet; die Stelle, an der der Zug gesehen werden muss, als Sehpunkt.
Signal Bü 4: Pfeiftafel
Ist keine ausreichende Übersicht auf die Bahnstrecke vorhanden, kann sie durch hörbare Signale der Eisenbahnfahrzeuge (Läuten oder/und Pfeifen) ersetzt werden, wenn die Eisenbahnfahrzeuge den Bahnübergang mit höchstens 20 km/h, an Feld- und Waldwegen mit höchstens 60 km/h befahren. An welchen Stellen sie gegeben werden müssen, wird dem Triebfahrzeugführer mit Pfeiftafeln, Signal Bü 4 (bzw. Pf 1 oder Pf 2 ex-DR), oder Läutetafeln (Signal Bü 5) angezeigt. Signaltafeln stehen am Sehpunkt. Die gegebenenfalls notwendige Herabsetzung der Geschwindigkeit mit den Langsamfahrsignalen (alt Lf 4 und Lf 5) neu Lf 6 und Lf 7 angezeigt. Die schwarze Pfeiftafel Bü4 gibt es heute im Bereich der DB nur noch vereinzelt, sie war nur für Hauptbahnen vorgesehen.
An Bahnübergängen mit mäßigem Verkehr reicht die Übersicht auf die Bahnstrecke in Verbindung mit hörbaren Signalen der Eisenbahnfahrzeuge aus. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde genügen bei fehlender Übersicht auf die Bahnstrecke auch hier die hörbaren Signale der Eisenbahnfahrzeuge, wenn der Bahnübergang von den Eisenbahnfahrzeugen mit höchstens 20 km/h bzw. 60 km/h befahren wird.
Postensicherung an einem Bahnübergang einer Museumsbahn
Die Sicherung durch Posten ersetzt im Störungsfall, etwa beim Ausfall einer technischen Sicherungseinrichtung, jede andere Art der Sicherung. Planmäßig wird diese Art der Sicherung oft in Hafen-, Industrie- und Gewerbegebieten angewandt. Die Posten sichern den Bü dann oftmals mit Signalflaggen oder einer roten Lampe.
An Fuß- und Radwegen genügen Umlaufsperren, Umlaufgitter, Drehkreuze oder ähnlich wirkende Einrichtungen. Sie müssen den kreuzenden Fuß- oder Radweg so unterbrechen, dass das Gleis nicht leichthin überquert werden kann, sollten aber bei freier Strecke die Durchfahrt von Fahrrädern mit Anhängern erlauben.
Als “PEfTHBüpaBüiEbv“(Personal Einsatzleiter für Technische Hilfsschrankenanlangen Bahnübergangssicherungsposten an Bahnübergangen im Eisenbahnverkehr) frage was gegen diese “ABM“ (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) auszusetzen ist? :-??
Richard Lutz
31.05.2017 19:34
Das wäre doch der optimale Job für den ollen Pofalla, nech?
Nach’ner angemessenen Einarbeitungzeit natürlich – so ein, zwei Monate etwa. =P~
Der einzige Mist an diesem Video ist, die aufgenommene Lache.
Achja, und der dümmliche Kommentator.
Guten Tag
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Also eigentlich müßte da keiner stehen.
Nicht-technisch gesicherte Bahnübergänge
Nicht-technisch gesicherter Bahnübergang mit Andreaskreuzen
Für Bahnübergänge an Hauptbahnen, die über Nebengleise führen, und für Bahnübergänge auf Nebenbahnen ist keine technische Sicherung vorgeschrieben, wenn auf der Straße schwacher oder mäßiger Verkehr herrscht. Diese Bahnübergänge sind durch das Andreaskreuz (Zeichen 201) gesichert. Statt technischer Sicherung gibt es hier die
Übersicht auf die Bahnstrecke und / oder
hörbare Signale der Eisenbahnfahrzeuge (Signalhorn), ggf. in Verbindung mit einer
Herabsetzung der Geschwindigkeit der Eisenbahnfahrzeuge am Bahnübergang oder die
Sicherung durch Posten (Mitarbeiter der Bahn).
Die Übersicht auf die Bahnstrecke allein reicht an Bahnübergängen mit schwachem Verkehr aus. Die Übersicht ist vorhanden, wenn alle Straßenverkehrsteilnehmer den Bahnübergang ohne Gefahr überqueren oder vor ihm zum stehen kommen können. Die Fläche, die freigehalten werden muss, wird als Sichtdreieck oder Sichtfläche bezeichnet; die Stelle, an der der Zug gesehen werden muss, als Sehpunkt.
Signal Bü 4: Pfeiftafel
Ist keine ausreichende Übersicht auf die Bahnstrecke vorhanden, kann sie durch hörbare Signale der Eisenbahnfahrzeuge (Läuten oder/und Pfeifen) ersetzt werden, wenn die Eisenbahnfahrzeuge den Bahnübergang mit höchstens 20 km/h, an Feld- und Waldwegen mit höchstens 60 km/h befahren. An welchen Stellen sie gegeben werden müssen, wird dem Triebfahrzeugführer mit Pfeiftafeln, Signal Bü 4 (bzw. Pf 1 oder Pf 2 ex-DR), oder Läutetafeln (Signal Bü 5) angezeigt. Signaltafeln stehen am Sehpunkt. Die gegebenenfalls notwendige Herabsetzung der Geschwindigkeit mit den Langsamfahrsignalen (alt Lf 4 und Lf 5) neu Lf 6 und Lf 7 angezeigt. Die schwarze Pfeiftafel Bü4 gibt es heute im Bereich der DB nur noch vereinzelt, sie war nur für Hauptbahnen vorgesehen.
An Bahnübergängen mit mäßigem Verkehr reicht die Übersicht auf die Bahnstrecke in Verbindung mit hörbaren Signalen der Eisenbahnfahrzeuge aus. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde genügen bei fehlender Übersicht auf die Bahnstrecke auch hier die hörbaren Signale der Eisenbahnfahrzeuge, wenn der Bahnübergang von den Eisenbahnfahrzeugen mit höchstens 20 km/h bzw. 60 km/h befahren wird.
Postensicherung an einem Bahnübergang einer Museumsbahn
Die Sicherung durch Posten ersetzt im Störungsfall, etwa beim Ausfall einer technischen Sicherungseinrichtung, jede andere Art der Sicherung. Planmäßig wird diese Art der Sicherung oft in Hafen-, Industrie- und Gewerbegebieten angewandt. Die Posten sichern den Bü dann oftmals mit Signalflaggen oder einer roten Lampe.
An Fuß- und Radwegen genügen Umlaufsperren, Umlaufgitter, Drehkreuze oder ähnlich wirkende Einrichtungen. Sie müssen den kreuzenden Fuß- oder Radweg so unterbrechen, dass das Gleis nicht leichthin überquert werden kann, sollten aber bei freier Strecke die Durchfahrt von Fahrrädern mit Anhängern erlauben.
Aha
Du bist Deutschland
Als “PEfTHBüpaBüiEbv“(Personal Einsatzleiter für Technische Hilfsschrankenanlangen Bahnübergangssicherungsposten an Bahnübergangen im Eisenbahnverkehr) frage was gegen diese “ABM“ (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) auszusetzen ist? :-??
Das wäre doch der optimale Job für den ollen Pofalla, nech?
Nach’ner angemessenen Einarbeitungzeit natürlich – so ein, zwei Monate etwa. =P~
Is jetz nich wahr oder :-O =))
Wie laut muss denn eigentlich so ein Amtsschimmel wiehern, bis was kaputt geht?
https://youtu.be/Vk6Uo5lsnAo
~x(
Das ist ja nichts besonderes, in österreich gibt es noch ein paar Schranken, die händisch bedient werden
Tja….leider hast du nich brgiffen, worums ging… 🙁
Der einzige Mist an diesem Video ist, die aufgenommene Lache.
Achja, und der dümmliche Kommentator.
Guten Tag