Automat mit einem Maßband ausrauben

Keine Eine kleine Anleitung, wie man seinen Durst mit einem Metall-Maßband am Automaten stillt.
Diebstahl ist verboten! Wir wollen hier nur über eine Sicherheitslücke berichten! 😉

Automaten, Dieb


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Ron-alt
Ron-alt
21.03.2013 12:59

Erinnert mich an Homer… Ähhh, Sie halten die Dosen nicht immer noch fest, oder?…. Trotzdem Diebstahl, so! 😉

Reviersheriff
Adliges Mitglied
Antwort an  Ron-alt
21.03.2013 13:13

§ 242 (StGB) Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

[-X :-w

garfield
Aktives Mitglied
Antwort an  Reviersheriff
21.03.2013 13:44

Wurde Dir das schon mal so vorgelesen? <:-P

Reviersheriff
Adliges Mitglied
Antwort an  Reviersheriff
21.03.2013 13:59

Mein Bewährungshelfer hat gesagt, ich muss auf solche Fragen nicht antworten! :-„

garfield
Aktives Mitglied
Antwort an  Reviersheriff
21.03.2013 16:33

Danke! Ich muss jetzt noch lachen. :-bd :-bd 1:0 für Dich. <:-P

JJTheDefender
Aktives Mitglied
Antwort an  Reviersheriff
21.03.2013 20:42

Sonst komisch, das er es nicht bei den Brötchentüten eine Etage höher versucht hat, wäre ja genügend Bandlänge vorhanden … 😕

djan-go
Antwort an  Reviersheriff
25.03.2013 14:31

Hahahaha RS – ich krach ab.

DoYouKnow
DoYouKnow
Mitglied
21.03.2013 13:03

Bei einem Preis von 2500,- würde ich auch auf die schiefe Bahn geraten.

Jesus "The Master" Christ
Antwort an  DoYouKnow
21.03.2013 18:14

25,00
aber ist auch schon happig $-)

itsrealydifficult
itsrealydifficult
Antwort an  Jesus "The Master" Christ
21.03.2013 19:35

kommt doch ganz auf die Währung an; Für Chilenische Peso wäre es spotgünstig i-)

garfield
Aktives Mitglied
21.03.2013 13:10

Die riesige Klappe zur Entnahme der Dosen lädt ja regelrecht ein zu solchen Spielchen. ^#(^

ulki
Vertrautes Mitglied
21.03.2013 13:49

in der DDR hätten die Behörden das Problem damit gelöst, dass Bandmaße über 10 cm Länge gesetzlich verboten wurden.

😀

Ling-Ling
Antwort an  ulki
21.03.2013 15:29

hoffe das hier keine Regierungsvertreter mitlesen X-(

Globi
21.03.2013 14:52

Die erste lag ja perfekt um mit dem Massband zu öffnen, wäre bestimmt lustiger gewesen 😉

einanderer
einanderer
21.03.2013 14:58

Und wie komme ich jetzt an die Chips ganz oben??

der andere
der andere
Antwort an  einanderer
21.03.2013 15:32

2 euro einwerfen und 1 1 drücken 😛

Red Bull
Red Bull
21.03.2013 17:55

Warum wenn nicht einschlagen. Geht schnell und sauber

Reviersheriff
Adliges Mitglied
Antwort an  Red Bull
21.03.2013 18:30

Keine gute Idee! 😕

Ein Automatenaufbruch (Einschlagen der Scheibe) kann zu einer Verurteilung wegen besonders schwereren Fall des Diebstahls führen (§ 243 StGB). :B

JJTheDefender
Aktives Mitglied
Antwort an  Reviersheriff
21.03.2013 20:43

Aber bei diesem Paragraphen hat Deine Anwältin bestimmt gesagt, das Du drüber schreiben sollst …. >:/

Radkappendealer
Radkappendealer
Mitglied
21.03.2013 19:24

Cool, muss ich mal ausprobieren. Und wenn ich erwischt werde, sage ich, der Admin hat mich dazu angestiftet. 😀

ABDUL
Aktives Mitglied
21.03.2013 22:21

Ich taufe dieses Manöver „Iron Cobra“
Wie herrlich nervös das Massband an der ein oder anderen Stelle tanzt und dann blitzartig und sehr bestimmt zupackt.
Darüber könnte man glatt eine Doku drehen.

Robin01
Robin01
22.03.2013 08:08

Mc Gyver hätte damit das Kleingeld aus dem Automaten geholt und sich dann das Entsprechende von dem Geld gekauft.

Anmagor
Anmagor
22.03.2013 15:29

Ich hab ne bessere Methode. 🙂
Einfach Geld einwerfen; wäre einfacher gewesen.

Lord Awful
Lord Awful
22.03.2013 18:58

Diebstahl ist kein Kavalliersdelikt :)]

Erwin Schlonz
Erwin Schlonz
23.03.2013 18:35

Schön, dass hier Videos von Straftaten zum Nachmachen eingestellt werden. :-<

anwalt
anwalt
24.03.2013 19:46

Was der gute Mann da tut, ist m.E Diebstahl in einem besonders schweren Fall nach §§242,243 I Nr.2 StGB…

(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

2. eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist,

Soistdashalt
Soistdashalt
25.03.2013 20:24

Dieses Video bekommt ein dickes „Hilfreich für die Not“.