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phL
phL
12.03.2007 22:17

Oh man wie blöd 😀

chief wiggum
12.03.2007 23:04

ich sags nicht… ich sags nicht…

doch ich sags: FRAU AM STEUER!!!

Chrys
Chrys
12.03.2007 23:18

Eher mindere Sorte…

Tor Wart
Tor Wart
12.03.2007 23:48

In Wirklichkeit ist das keine Frau, sie ist nicht blond und eigentlich ist das auch gar kein Moped. Aber der nächste Papst wird bestimmt ne Frau! 😉

tisdale
tisdale
13.03.2007 00:20

Schade hört das Video schon so früh auf. Als nächstes hätte man nämlich sehen können, wie sie die Wand hoch fährt, dann an der Decke entlang und auf der anderen Seite wieder runter um dann zum Schluss mit nem Wheelie aus dem Büro zu verschwinden …

… also das hätte ich mir jetzt noch vorstellen können, wär sicher ne tolle Nummer aufm Rummel. Katze?

menace
menace
13.03.2007 07:55

@ tisdale:

ne als nächstes wäre die halbe büroeinrichtung über ihr zusammen gebrochen 😀
aber geil, wie se das moped kurz vor dem aktenschrank hochreißt ^^

www.reviersheriff.de
Mitglied
13.03.2007 08:37

Ich möchte mich über unseren geliebten Site Admin. beschweren. Dieser Clip ist eine Nötigung gegen meine Person.

Was erwartet er ?

Soll ich jetzt etwa einen Kommentar schreiben:
„ Halb so schlimm, dass hätte auch einen Mann passieren können“ oder
„ Das mit blonden Frauen am Steuer sind Vorurteile“

Aber das schlimmste ist, diese Frau regelt auch noch den Verkehr und ich meine nicht den GV……… N-E-I-N den Straßenverkehr.

Dr. Herguson v. Rauc
Dr. Herguson v. Rauc
13.03.2007 11:33

Straftaten welche auf Video festgehalten wurden und der Judikative (Rechtsprechung) vorgelegt werden,werden von dieser ohne Rücksicht auf Geschlecht, Rasse, Religion oder Amtstuben üblichen Normen abgehandelt.
Die Täter haben meist das Beweisvideo selbst geliefert und sind sich der gerechten Strafe, welche sie erfahren werden, sehr wohl bewusst.

In diesem besonders harten Fall habe ich natürlich sofort die entsprechenden Gerichte und Geheimdienste in 6-facher Ausführung davon informiert;
über die:

– unsachgemäße Benutzung eines Kleinkraftrades
– widerrechtliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
– widerrechtliches Fahren ohne Schutzbekleidung (Sturzhelm)
– widerrechtliches Fahren in staatlich/polizeilichen Amtsstuben
– grob fahrlässiges gefährden von braven Männern
– wiederstand gegen die Staatsgewalt bzw. gegen das Gesetz daß Frauen weder Autofahren noch Motorradfahren können.
(zugegeben ein sogenanntes ungeschriebenes Gesetz)
– mutwillige Zerstörung von Staatseigentum
– versuchte Zerstörung von Beweismitteln
– mutwilliges ausbringen von Toxischen Gasen in geschlossenen staatlichen Räumen.
– Lärmbelästigung

In voller Zuversicht das diese Polizei-Terroristin Ihre gerechte Strafe bekommt verbleibe ich hochachtungsvoll.

Ihr Internetz Chief Inspector Dr. Herguson v. Rauch-Schaller

www.reviersheriff.de
Mitglied
13.03.2007 13:09

Lieber Herr Ihr Internetz Chief Inspector Dr. Herguson v. Rauch-Schaller

Leider wurde ich vom Gericht als Pflichtverteidiger für die Beklagte Polizeibeamtin bestimmt.
Gegen Ihre Entscheidung/Bescheid, auch gegen die dem zugrunde liegenden Entscheidungen, lege ich hiermit Widerspruch/Beschwerde ein. Gleichzeitig beantrage ich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für meine Mandantin.
Ich mache wie für jede Frau möglich, den § 104 , § 617 sowie § 827 BGB geltend.
Die Richtigkeit der von meiner Mandantin gemachten Angaben versichert sie an Eides statt.

Mit freundlichen Grüßen

Reviersheriff Staatlich anerkannter Rechtsverdreher

Dr. Herguson v. Rauc
Dr. Herguson v. Rauc
13.03.2007 14:28

Werter Herr Reviersheriff,

Die Ihnen auferlegte Pflicht, diese „Polizei-Terroristin“ nach bestem Wissen und Gewissen zu Verteidigen,
stößt auf aufrichtiges Beileid meinerseits.

Zwar bin ich kein Richter, dennoch habe ich das IGB (=Internetz Gesetz Buch) sehr ausgiebig Studiert
und habe (wie auch in vielen anderen Gebieten) darin mit Auszeichnung promoviert.

Daher sehe ich kaum eine Möglichkeit (Chance) das sie mit Ihrer (gutgemeinten) Verteidigungen,
Ihre Mandantin vor der gerechten Strafe zu bewahren vermögen.

Zu § 827:
Deutlich, am Ende des Paragraphen steht:
„…die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er/sie ohne Verschulden in den Zustand geraten ist.“
und gerade dieses Verschulden ist eindeutig (auf dem Video) zu erkennen.
Sie wäre nicht auf das Kleinkraftrad aufgestiegen und hätte den Motor angelassen wenn Ihr Terror-Anschlag nicht schon von „langer Hand“ geplant gewesen wäre!

zu § 617:
„…sofern nicht die Erkrankung von dem Verpflichteten vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt worden

ist.“
Auch Die Vorsätzlichkeit ist eindeutig in dem Video (für jeder man(n)) zu erkennen.
Die Erkrankung, auf welche sie Ihre Verteidigung bauen, ist nachweislich erst nach dem Anschlag auf den Aktenschrank aufgetreten und somit Aktenkundlich geworden. Sie hinterließ eindeutige Hinweise in und an den Akten sowie auch an dem Aktenschrank, bei dem Versuch die Beweismittel zu zerstören.

und schlussendlich zu § 104:
Die unbestrittene Geschäftsunfähigkeit Ihrer Mandantin steht in keinem Zusammenhang zu den Ihr vorgeworfenen Straftaten!
Somit ist dieser Paragraph in diesem Fall nicht anwendbar.

Hochachtungsvoll

Internetz Chief Inspector Dr. Herguson v. Rauch-Schaller

www.reviersheriff.de
Mitglied
13.03.2007 14:34

Ich hoffe das die Polizeibeamtin (die mich am Sonntag in Heiligenhaus stoppte) das gelesen hat, wie ich mich für die Rechte der Polizeibeamtinnen stark mache.

Es folgt ein Tatsachenbericht vom Sonntag dem 11.03.2007 ca. 14.30 Uhr Mettmann/Heiligenhaus:

Ich war gerade mal wieder Unterwegs im Auftrag des Herren um für Recht und Ordnung zu sorgen und ritt mit meinen Pferd (grüner VW-Bully) Stadteinwärts von Heiligenhaus (auf den Weg nach Ratingen). Als plötzlich eine blonde Maid meinen Weg kreuzte. Wild gestikulierend mit einen Pfannenartigen Gegenstand, forderte sie mich auf, mein Pferd zu stoppen.
Ich fragte nach ihren begehren und sie erklärte mir:
Wir haben eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt und sie mit 80km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ( vorgeschr.- Höchstgeschw.- 50km/) gemessen.
Möchten sie sich dazu äußern?
Ich verzichtet darauf irgendwelche Sonderechte nach §37 der StVO geltend zu machen oder ihr zu erklären, dass ich durch die tief stehende Sonne bzw. ihrer Schönheit geblendet war und die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht erkennen konnte.
Ich kann mir es auch nicht vorstellen, das ich der Gralhüter für Gesetz und Ordnung gegen Vorschriften verstoße.
Vermutlich war das Gerät defekt oder die „Holde Maid“ wollte mich auf diesen Weg nur kennen lernen.

Lady
Lady
13.03.2007 16:47

Fachsimpeler unter sich…

www.shisha-paradise.de.tl
www.shisha-paradise.de.tl
13.03.2007 16:47

was gehtn bei euch ab?? habt ihr nix zu tun^^ nein ich hab meinen spaß also sheriff … weiter so

masturbation
masturbation
13.03.2007 19:09

ich sags nicht…ich sags nicht…

doch ich sags: BULLEN!!!

guschtl
guschtl
13.03.2007 20:09

das der sheriff ein öder dampfplauderer ist, weiß glaub mittlerweile jeder. aber dass das genaue gegenteil in kombination mit diesem dr. blablabla in kraft tritt ist der hammer!-seeehr unterhaltsam meine herren! 🙂

d.l.h.
d.l.h.
13.03.2007 21:47

du bist aber nicht DER guschtl vom chiemsee 05?! 🙂

guschtl
guschtl
13.03.2007 22:07

doch! na klar, fast hätt ich’s vergessen! und du musst der D.L.H. aus hintermösingen sein…
nein

DUDE
DUDE
14.03.2007 00:38

Ganz großes Tennis!! Sheriff & Dr.

sven
sven
14.03.2007 17:12

ihr habt alle nen richtig fetten stock im arsch stecken 🙂

guschtl
guschtl
14.03.2007 22:54

ja, deinen- du alte wursthaut!